Brandschutz-Klappen

Prüfung und Wartung

Die Wartung von Brandschutzklappen wird vom Gesetzgeber gefordert. Diese unter Umständen lebensrettende Aufgabe erfordert entsprechendes Fachwissen und Erfahrung. Wer der Pflicht regelmäßig nachkommt, muss dabei eine Reihe von Punkten beachten.

Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Wenn sie im Brandfall versagen, kann das fatale Folgen haben und Menschenleben kosten. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen in bestimmten Abständen regelmäßig gewartet werden.

Für die Wartung von Brandschutzklappen und die Instandhaltung ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Betreiber verantwortlich. Zu den wiederkehrenden Aufgaben zählen die

  • regelmäßige und fachgerechte Wartung,
  • Beseitigung festgestellter Mängel und Überwachung der Instandsetzung,
  • Veranlassung der wiederkehrenden Prüfungen,
  • Dokumentation aller Maßnahmen in geeigneter Form.

Wiederkehrende Prüfungen für Brandschutzklappen müssen durch einen anerkannten Sachverständigen oder Sachkundigen ausgeführt werden. Unter extremen Betriebsbedingungen, wie z.B. hohe Staub- oder Schmutzbelastung, können kürzere Wartungsintervalle notwendig sein.

In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und in den Prüfgrundsätzen zur Prüfung technischer Anlagen sind die Wartungsintervalle festgelegt.

Wartung muss mindestens in halbjährlichem Abstand erfolgen

Für Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 muss gemäß Liste der Technischen Baubestimmungen Teil 2 die Überprüfung unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 erfolgen. Dies geschieht in Verbindung mit DIN 31051. Der Eigentümer der Lüftungsanlage ist dafür verantwortlich, die Wartung rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Ergeben zwei im Abstand von sechs Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die Brandschutzklappe nur in jährlichem Abstand überprüft zu werden.

Sowohl in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als auch in den Prüfgrundsätzen zur Prüfung technischer Anlagen sind die Wartungsintervalle festgelegt.

Ausnahmen bei der Wartung von Brandschutzklappen

Die Wartungen der Brandschutzklappen können entfallen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Auslösung erfolgt thermoelektrisch und nicht über ein Schmelzlot.
  • Brandschutzklappen sind mit Stellmotoren ausgerüstet, an denen durch Fernbedienung Funktionsprüfungen ausgeführt werden können.
  • Bewegliche Teile sind mit einer Kapselung gesichert.
  • Mindestens einmal im Monat finden Funktionsprüfungen statt.