Brandschutz-Schulung

Ziel einer Brandschutzschulung ist, dass in Betrieben genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

Die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.

Die Brandschutzschulung muss laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich erfolgen. Lesen Sie hierzu auch § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „Notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.

Inhalte der Brandschutzschulung

In die Brandschutzunterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.

Im Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.

Brandschutzhelfer

Ein Teil der Belegschaft muss außerdem zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein und alle 3 – 5 Jahre eine Auffrischungsschulung besuchen.