Sprinklerwart
Unternehmen die in ihren Gebäuden Brandschutzanlagen betreiben, sind in der Pflicht einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (Sprinklerwart) und jeweils einen Stellvertreter zu benennen. Die Berufsgenossenschaft sowie die Richtlinie VdS CEA 4001 fordern vom Sprinklerwart fundierte Kenntnisse über die Bestandteile und Funktionen der jeweiligen Sprinkler- bzw. Löschanlage.
Der Sprinklerwart führt die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch. Dies sind unter anderem tägliche Sichtkontrollen, regelmäßige Tests der Alarmierungseinrichtung, die Prüfung der Pumpenstarteinrichtung sowie weitere relevante und wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung aller Funktionen. Außerdem veranlasst der Sprinklerwart die Durchführung der anfallenden Wartung und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen. Zudem führen Sie das Betriebsbuch, welches im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient.