Feuerwehreinsatzpläne
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden in Baugenehmigungen oder von Feuerwehren gefordert.
Die Feuerwehrpläne werden auch Feuerwehreinsatzpläne genannt, da Sie der Feuerwehr im Schadensfall die Örtlichkeiten übersichtlicher darstellen.
In diese Pläne müssen alle feuerwehrrelevanten Dinge eingearbeitet werden wie z.B. Lage der Gebäude, Stockwerke, besondere Gefahren, RWA-Anlagen, Rettungswege, Rettungsfenster, befahrbare Flächen, Löschwasserentnahme usw.
Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur verfügung.